Wohnraumbedarf verantwortungsvoll gestalten
Der Leserbrief von Herrn Weinel spricht mit Natur- und Landschaftsschutz sowie der Innenentwicklung wichtige Punkte an. Gleichzeitig bleibt jedoch unberücksichtigt, welche Verantwortung eine Gemeinde bei der Schaffung von Wohnraum trägt.
Kommunen haben eine gesellschaftliche und politische Aufgabe, ausreichend Wohnraum zu ermöglichen. Der Bedarf wächst kontinuierlich – nicht zuletzt durch veränderte Lebensmodelle und steigende Ansprüche an Wohnraumgrößen. Dieser Bedarf lässt sich nicht ausschließlich über den vorhandenen Bestand decken, sondern erfordert auch die vorausschauende Betrachtung weiterer Entwicklungsmöglichkeiten.
Der Regionalplan Südhessen ist dabei keine konkrete Bauentscheidung, sondern eine strategische, grobe Planung für einen Zeitraum von etwa 10 bis 15 Jahren. Er soll Entwicklungsspielräume sichern. Vor diesem Hintergrund wäre es sinnvoller gewesen, über passende Entwicklungspotenziale und Prioritäten zu diskutieren, anstatt diese pauschal abzulehnen.
Der häufig genannte „Innenortsausbau“ klingt zunächst überzeugend, ist für eine Gemeinde jedoch nur begrenzt steuerbar. Die meisten innerörtlichen Grundstücke befinden sich in privatem Eigentum. Weder Verkauf noch Bebauung lassen sich erzwingen, Appelle allein schaffen keinen Wohnraum. Wer diesen Ansatz ernsthaft verfolgen will, müsste folgerichtig auch über Instrumente wie die Einführung einer Grundsteuer C für unbebaute, baureife Grundstücke sprechen.
Wie bei vielen kommunalpolitischen Fragen gilt auch hier: Es gibt kein Schwarz oder Weiß. Erforderlich ist ein sowohl als auch – Innenentwicklung dort, wo sie realistisch möglich ist, und maßvolle neue Baugebiete dort, wo sie langfristig benötigt werden.